(3) Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag und den Abzug nach § 13 Abs. 3, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte sind zunächst jeweils die Summen der Einkünfte aus jeder Einkunftsart, dann die Summe der positiven Einkünfte zu ermitteln. Die Summe der positiven Einkünfte ist, soweit sie den Betrag von 51.500 Euro übersteigt, durch negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten nur bis zur Hälfte zu mindern. Die Minderung ist in dem Verhältnis vorzunehmen, in dem die positiven Summen der Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten zur Summe der positiven Einkünfte stehen. Übersteigt die Summe der negativen Einkünfte den nach Satz 3 ausgleichsfähigen Betrag, sind die negativen Summen der Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten in dem Verhältnis zu berücksichtigen, in dem sie zur Summe der negativen Einkünfte stehen. Bei Ehegatten, die nach den § 26, § 26b zusammen veranlagt werden, sind nicht nach den Sätzen 2 bis 5 ausgeglichene negative Einkünfte des einen Ehegatten dem anderen Ehegatten zuzurechnen, soweit sie bei diesem nach den Sätzen 2 bis 5 ausgeglichen werden können; können negative Einkünfte des einen Ehegatten bei dem anderen Ehegatten zu weniger als 51.500 Euro ausgeglichen werden, sind die positiven Einkünfte des einen Ehegatten über die Sätze 2 bis 5 hinaus um den Unterschiedsbetrag bis zu einem Höchstbetrag von 51.500 Euro durch die noch nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte dieses Ehegatten zu mindern, soweit der Betrag der Minderungen bei beiden Ehegatten nach den Sätzen 3 bis 6 den Betrag von 103.000 Euro zuzüglich der Hälfte des den Betrag von 103.000 Euro übersteigenden Teils der zusammengefaßten Summe der positiven Einkünfte beider Ehegatten nicht übersteigt. Können negative Einkünfte des einen Ehegatten bei ihm nach Satz 3 zu weniger als 51.500 Euro ausgeglichen werden, sind die positiven Einkünfte des anderen Ehegatten über die Sätze 2 bis 6 hinaus um den Unterschiedsbetrag bis zu einem Höchstbetrag von 51.500 Euro durch die noch nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte des einen Ehegatten zu mindern, soweit der Betrag der Minderungen bei beiden Ehegatten nach den Sätzen 3 bis 7 den Betrag von 103.000 Euro zuzüglich der Hälfte des den Betrag von 103.000 Euro übersteigenden Teils der zusammengefaßten Summe der positiven Einkünfte beider Ehegatten nicht übersteigt. Die Sätze 4 und 5 gelten entsprechend.
(§2 Abs. 3 EStG)
Archive for Oktober 2003
Steuern…
Fussballabende im Titanic…
Angefangen, mit Marco über Fussball und Fussballergehälter und Fernsehgelder und Sponsoren und Kapitalismus im Allgemeinen zu diskutieren. Nach zwei Minuten festgestellt, dass das keinen Sinn macht, wenn Marco a) zumindest angetrunken ist, b) der KSC 0:4 gegen Amateure* im Pokal verloren hat und Marco c) auch noch dort im Stadion war und zwanzig Minuten früher ins Titanic einmarschiert ist. Durch den Anfang des Freiburg-Spiels dann glücklicherweise vor einer tiefergehenden Diskussion (auf deutsch: Monolog von Marco mit verzweifelten Einwürfen anderer, die aber ignoriert werden) gerettet worden.
Eike fing dann an, vom Sohn seines Chefs (11) zu schwärmen, wie toll der Fussball spielt und wo der überall in ein paar Jahren spielen würde und so weiter. Marco holte ihn dann aus seiner Schwärmerei:
Und dann war da noch Freiburgs Trainer Finke, der nach dem 7:3-Sieg seiner Mannschaft gegen Schalke eiskalt meinte:
Herbststürme
Im Moment redet ja alles von diesen Sonnenstürmen / Sonneneruptionen, der damit zusammenhängenden Strahlungsspitzen und die fürchterlichen Auswirkungen auf Flugverkehr, Telekommunikation, Satelliten, Stromversorgung, Kurzwellenfunkverkehr und wahrscheinlich auch das Liebesleben geschlechtsreifer Grossstadtlibellen.
was auf bono geworfen wurde
Heute folgende Mail bekommen:
vielleicht hast du ja in den 2 jahren, die vergangen sind, seit du die frage gestellt hast, die antwort bereits bekommen. ich weiß, dass es auf der elevation dvd am anfang von sunday, bloody…. so aussieht, als würde jemand was auf bono werfen. tatsächlich handelt es sich dabei um den inhalt eines wasserglases bzw bechers. dieser fan ( der übrigens 2 reihen vor mir stand ) halt also tatsächlich vor lauter begeisterung einen schluck wasser auf bono schütten wollen…
hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte
cu
andi k.
Wow, ich hab keinen Schimmer mehr, wo und wann ich das gefragt haben soll, aber danke…
Neues aus der Rubrik „Fliegende Kühe“
Rind-Attacke aus der Luft: Fliegende Kuh verletzt Frau – Panorama – SPIEGEL ONLINE
Siehe zu diesem Thema auch hier.
Für die Vielflieger unter uns
Wer denkt, Fliegen wäre sicher, der lese mal die Bulletins der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung:
Index der Bulletins.
Nüchternes Zitat zum Unfall im Juli 2002 in Überlingen:
Anzahl der verletzten Personen:
Besatzung: 12 tödl.
Fluggäste: 57 tödl.
Andere: 2 tödl.
Flugzeug zerstört.
und
Anzahl der verletzten Personen:
Besatzung: 2 tödl.
Fluggäste: 0 tödl.
Andere: 69 tödl.
Flugzeug zerstört.
Waren ja zwei Flugzeuge, also auch zwei zu untersuchende Unfälle…
Neue Märkte
Wer kauft eigentlich Panik?
OK, ist ein Kalauer, ich geb’s zu…
Feiern…
nach Feierabend sorgt für Arbeit für die Bedienung am nächsten Tag:
oli, das nächste mal zahlst du 5€ in die schlechte-wortspiel-kasse ! – bert –