Antwort eines Bochumer Polizisten, als er im Rahmen eines Massengentests auf die Unschuldsvermutung hingewiesen wurde:
„Äh, ja.. gilt das hier überhaupt? Ist das nicht nur, wenn man vor Gericht nicht genau weiß, ob der das jetzt war oder so?“
Ah ja… Da ist man ja richtig beruhigt.
(Gefunden im Spiegel)