Meldebehörde darf Daten von Einwohnern weitergeben
Die Karlsruher Meldebehörde darf Einwohnerdaten in begrenztem Umfang zu Veröffentlichungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, den Karlsruher Adressbuchverlag sowie an Presse und Rundfunk weitergeben.
Wer damit nicht einverstanden ist, kann dem Amt für Bürgerservice und Sicherheit die Weitergabe seiner Daten untersagen.
me2. Aber angeblich soll es nix bringen – die geben die Daten trotzdem weiter 🙁