Der Gesetzgeber weiß, dass es zu einer Bestrafung der angeblich gefährlichen Person nach dem neuen Gesetz nicht kommen wird; aber das ist ihm ziemlich egal.
Die Hauptsache ist, dass der Staat ermitteln, belauschen und Computer durchsuchen darf. Die Straftat wird quasi fingiert, weil man sie braucht, um massiv in die Grundrechte des Beschuldigten eingreifen zu können.
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Er umfasst jegliche Unterweisung, die sich ein Einzelner im Umgang mit gefährlichen Stoffen oder mit Stoffen geben lässt, aus denen gefährliche Stoffe hergestellt werden können – auch per Internet. Ein falscher Mausklick, und du bist ein Terrorist.