Does this thing live?

Umkehrung

Bisher war es Grundsatz unseres Rechtssystems, so viele Schuldige wie möglich zu verurteilen, aber niemals einen Unschuldigen. Falls die Schuld nicht unzweideutig nachgewiesen werden kann, nimmt es sogar in Kauf, einen womöglich Schuldigen entkommen zu lassen, um nur ja keinen Falschen zu treffen. Was zählte, waren Beweise. Nun aber genügen Vermutungen, oder – wie es im Gesetz heißt – es reicht aus, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Straftat begangen werden soll“ oder die Maßnahmen „zur Abwehr einer dringenden Gefahr“ geboten sind, um das volle Geschütz des Überwachungsstaates aufzufahren.

Ein Kommentar der Zeit zum BKA-Gesetz, das vermutlich noch dieses Jahr nach ein paar kleinen Korrekturen im Bundesrat durchgewinkt wird.