Rebooting.

Positivliste

Welche deutschen DSL-Provider schützen die Daten Ihrer Kunden? Telepolis hat nachgefragt.

Update: Dass es nicht alle Provider bei dieser Auskunft so genau mit der Wahrheit nahmen, liest man beim gleichen Magazin in einem Folgeartikel:

So kam ans Licht, dass unter anderem bei 1&1, GMX und Versatel die Auskünfte an die Öffentlichkeit und die Speicherungspraxis erheblich auseinander klaffen. Aber auch bei vielen anderen Providern besteht noch Klärungsbedarf.

[…]

Bemerkenswert ist an dieser Auskunft, mit welcher Selbstverständlichkeit Versatel „Rechtsanwaltskanzleien“ zu Vertretern der Exekutive adelt und deren Wünsche jenseits aller Datenschutzvorschriften erfüllt. Als Rechtsgrundlage hierfür nennt Sayder § 100 Absatz 3 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes – in dem der Gesetzgeber dem Diensteanbieter allerdings mittels der Formulierung „darf“ die Wahl lässt, ob er zur Ermittlung einer „rechtswidrigen Inanspruchnahme“ Daten speichert. Ein „darf“, dass in den Datenschutzvorschriften, welche die Speicherung von Verbindungsdaten verbieten, nicht steht.

[via Netzpolitik, Update via IM]

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