Rebooting.

Sargnagel (Update)

Vor zwei Wochen gaben die Macher des EPG-Tools TV-Browser bekannt, dass sie das TV-Programm für eine Reihe recht populärer Sender ab nächstem Jahr nicht mehr bereitstellen können. Der Grund ist, dass die zuständige Verwertungsgesellschaft VG Media ab 1.1.2008 Geld für die Daten haben möchte.

Ich habe ein paar der Sender angeschrieben und protestiert. Bis heute bekam ich nur eine Antwort, von SAT.1:

Hallo Oliver ,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Die VG Media ist eine Verwertungsgesellschaft, die für derzeit 93 Fernseh- und Hörfunkunternehmen verschiedene Urheber- und Leistungsschutzrechte wahrnimmt, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben. Auch das von Fernsehsendern zur Verfügung gestellte Material für Programmankündigungen (Texte, Bilder, Bewegtbilder oder Audioclips) ist urheberrechtlich geschützt. Die Wahrnehmung dieser Rechte für die Nutzung des Programmankündigungsmaterials in Elektronischen Programmführern (EPG) wurde an die VG Media übertragen. Ab dem 01. Januar 2008 wird die VG Media die Rechte nach dem VG Media Tarif Elektronische Programmführer lizenzieren.

Die Bereitstellung von Programmankündigungsmaterial in EPG stellt für die jeweiligen Anbieter von EPG auf unterschiedlichen Plattformen einen geldwerten Vorteil dar. Nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist die VG Media zu einer Gleichbehandlung aller Rechtenutzer verpflichtet. Der Tarif der VG Media differenziert daher nicht nach dem Kriterium eines kommerziellen oder nicht-kommerziellen Umfelds des EPG-Angebotes. Auf Grund dieser Gleichstellungsvorgabe im Gesetz können für die wenigen, kostenlosen und werbungsfreien EPG-Angebote am Markt leider keine Sonderkonditionen gewährt werden. Wir bedauern, wenn Sie als privater Nutzer solcher EPG dadurch Beeinträchtigungen erfahren.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute fürs neue Jahr 2008!
Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Sat.1 Zuschauerredaktion

Fragt sich, für wen der geldwerte Vorteil größer ist. Für den Nutzer oder den Sender?

Nicht, dass SAT.1 noch etwas für mich Interessantes im Programm hätte 😉

Update: Antwort von RTL:

Wir haben nach wie vor ein großes Interesse daran, dass für eine „redaktionellen Berichterstattung zur Programmankündigung, -begleitung und -dokumentation im Zusammenhang mit der jeweils angegebenen Sendung des RTL-Senders“ unsere Programme abgebildet werden. Dies gilt für den Print- und Hörfunkbereich genauso wie für den Bereich der elektronischen Medien.

Lediglich für den Bereich der elektonischen Programmführer („EPG“) wurden Rechte bereits vor einiger Zeit zur Wahrnehmung an die VG Media übertragen, die im Namen aller teilnehmenden Sender frei agiert. Weiterführende Fragen im Bezug auf EPGs bitten wir daher direkt an die VG Media zu richten. Für den Betreiber eines EPGs bleibt es in der Zukunft weiterhin möglich, unser Programm abzubilden, wenn die Rechte über die VG Media erworben werden. Dies ist aus unserer Sicht auch nur folgerichtig, da RTL ebenfalls die Rechte für beliebte Serien oder Shows wie „Wer wird Millionär?“ oder „Dr. House“ erwerben muss. Die Entscheidung zur Abbildung des RTL-Programms liegt also bei den Betreibern eines EPG.

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