Rebooting.

Vor gerade mal 40 Jahren

Der Schweizer Tagesanzeiger berichtet über aus heutiger Sicht geradezu unglaubliche Ereignisse:

Ursula Biondi wurde 1966 nicht eingesperrt, weil sie jemanden ausgeraubt oder ermordet hatte. Sie kam ins Gefängnis, weil sie sich als 16-Jährige in einen geschiedenen, 7 Jahre älteren Mann verliebt hatte, schwanger wurde und mit ihm ins Ausland flüchtete. Dem Mann war nach der Scheidung ein zweijähriges Eheverbot auferlegt worden. Damals galt in der Schweiz auch das Konkubinatsverbot. Er durfte sich also nicht binden, schon gar nicht mit einer 16-Jährigen. Interpol fahndete nach dem Paar, in Genua griff die Polizei die beiden schliesslich auf. Der Mann kam hinter Gitter, Ursula Biondi wurde von der Vormundschaftsbehörde als «erzieherische Massnahme» in die Strafanstalt Hindelbank gesteckt. Geschlossene Erziehungseinrichtungen für Mädchen, wie sie heute üblich sind, gab es nicht.

Die Zürcherin Biondi blieb ein Jahr lang eingesperrt, gebar in Hindelbank ihren Sohn. Als sie ihre Wehen bekam, mussten die Gefangenen mit Schuhen auf die Zellentüren schlagen, damit die Wärter Hilfe holten. Das Kind wurde Biondi nach der Geburt weggenommen. Sie sah es erst nach langem Hin und Her wieder – und nur, weil sie sich weigerte, ihren Sohn zur Adoption freizugeben.

Das ist nicht weit weg von den Frauen in islamischen Ländern, die nach einer erlittenen Vergewaltigung wegen Unzucht ins Gefängnis gesteckt werden.

Und das Konkubinatsverbot? Das gab es teilweise bis 1995. Manchmal ist mir mein Mutterland ein wenig unheimlich.

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