Rebooting.

Horch- und Guck

Ab dem 1. August müssen die Internetprovider, also die Anbieter von Internetzugängen, technisch aufrüsten. Künftig sollen sie in der Lage sein, die Internetnutzung ihrer KundInnen unmittelbar an die Behörden zu übertragen.

Von der «Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses» ist in den Dokumenten die Rede. Konkret kann künftig das gesamte Surfverhalten einer Nutzerin oder eines Nutzers abgefangen werden, sofern gegen die Person ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet worden ist. Der Staat liest Diskussionen in Chats oder Einträge in Foren mit, hört bei Gesprächen über Dienste wie Skype mit oder guckt zu, sobald die Person eine Webcam aktiviert.

Und nix mit “nur schwere Straftaten”:

Auch die nun in der IP-Richtlinie vorgesehene Überwachung des Internetverkehrs können Untersuchungsbehörden einsetzen – gegen mutmassliche TeilnehmerInnen einer unfriedlichen Demonstration beispielsweise oder gegen SozialhilfebezügerInnen, die des Missbrauchs verdächtigt werden.

Hier ist nicht von China oder dem Iran die Rede, sondern von der Schweiz. Und erfahren sollen hätte davon eigentlich niemand.

[via Udo Vetter]

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