Rebooting.

Löschbefehl

Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen dank der Lobby-Arbeit des Verlagswesens ihre Online-Angebote bereinigen. Heise:

Der SWR etwa habe rund 80 Prozent seiner Rezeptdokumente aus dem Bestand gelöscht, teilte die ARD am Mittwoch mit.

Den größten Teil der Löschungen dürften allerdings Inhalte ausgemacht haben, die nach den neuen Regelungen nur noch eine bestimmte Zeit lang in den Mediatheken vorgehalten werden dürfen. So müssen etwa TV-Sendungen nach sieben Tagen aus dem Netz verschwinden, für Großereignisse wie Sportveranstaltungen gilt eine Frist von 24 Stunden.

Während man durchaus darüber streiten kann, ob ein gebührenfinanzierter Sender Kontaktbörsen oder Kochrezepte auf Dauer online anbieten muss, ist das Entfernen der Archive ebenso gebührenfinanzierter TV-Sendungen schon schwerer vermittelbar.

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