Mehr Rechte für unverheiratete Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die deutsche Sorgerechts-Gesetzgebung gekippt. Die Regelung, dass ein unverheirateter Vater nur mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht für seine leiblichen Kinder bekommen kann, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Regelung im gleichen Fall noch bejaht, da nur dadurch ständiger Streit der Eltern vermieden werden könne. Fragt sich nur, wie das in den ganzen nicht-deutsch-sprachigen Ländern Europas funktioniert, die diese Regelung nicht hatten.

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter – Europäische Union – Politik – FAZ.NET

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