Ärger nach Samenspende

SpOn berichtet, wie ein Samenspender, der einem lesbischen Paar zu Nachwuchs verholfen hatte, Jahre nach der Geburt plötzlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden soll:

Was der Oberstudienrat damals nicht wusste und viele Spender, die an unverheiratete Frauen Sperma abgeben, wohl bis heute nicht ahnen: Sie können vor der Geburt viele Vereinbarungen mit den Empfängerinnen treffen, doch die Ansprüche auf Unterhalt und Erbe des Kindes lassen sich dadurch prinzipiell nicht aufheben.

Als biologischer Vater ist er also offenbar zu Unterhalt verpflichtet, egal wie die Vereinbarung mit den Spenden-Empfängern aussah. Das Ganze geht jetzt vor Gericht, aber seine Chancen sind nach aktueller Rechtslage schlecht.

Vielleicht sollte er den Spieß umdrehen und das alleinige Sorgerecht für das Kind einklagen. Dessen zwei Mütter sind ja offensichtlich charakterlich ungeeignet, ein Kind großzuziehen.

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