Haha:
Das Betreten dieses Grundstücks ist Priestern, Ordenspersonal oder anderem Kirchenpersonal gemeinsam mit unbeaufsichtigten Kindern ohne Beisein von deren Eltern, Vormunden oder Bevollmächtigten verboten.
Pilgerverbot: Hochwürden darf nur allein durch den Wald – Missbrauch – derStandard.at › Panorama