Kinderschutzgebiet

Haha:

Das Betreten dieses Grundstücks ist Priestern, Ordenspersonal oder anderem Kirchenpersonal gemeinsam mit unbeaufsichtigten Kindern ohne Beisein von deren Eltern, Vormunden oder Bevollmächtigten verboten.

Pilgerverbot: Hochwürden darf nur allein durch den Wald – Missbrauch – derStandard.at › Panorama

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