Mal ein Steuer-Tipp: unverheiratete bzw. getrennt veranlagte Paare sollten aufpassen, wer von beiden Kinderbetreuungsverträge abschließt und bezahlt. Also z.B. den Vertrag mit der Tagesmutter oder dem Kindergarten.
Der Grund: nur dieser kann das dann auch steuerlich absetzen. Und das lohnt sich in der Regel eher beim besser verdienenden Elternteil: