Steuerliche Absetzung von Kinderbetreuungskosten

Mal ein Steuer-Tipp: unverheiratete bzw. getrennt veranlagte Paare sollten aufpassen, wer von beiden Kinderbetreuungsverträge abschließt und bezahlt. Also z.B. den Vertrag mit der Tagesmutter oder dem Kindergarten.

Der Grund: nur dieser kann das dann auch steuerlich absetzen. Und das lohnt sich in der Regel eher beim besser verdienenden Elternteil:

Steuer Kinderbetreuungskosten

 

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